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regelmäßig geförderte Maßnahmen:

- Finanzierung der Jugendkalender für den 5. Jahrgang

- Präsente für die Jahrgangsbesten der Abschlussklassen

- Übernahme von Reise-/Transportkosten von Schulsportmannschaften

- Präsente für Schüler/innen, die Sprachenzertifikate in Englisch (PET) und Französisch (DELF) erworben haben, außerdem Zuschüsse für die Prüfungsgebühren

- Präsente für die Klassen- und Jahrgangssieger im Lesewettbewerb (Jgst. 6)

- Präsente für siegreiche Schulsportmannschaften

- Ausstattung der Bläserklassen mit T-Shirts

- Regelmäßige Ergänzung der Schülerbücherei

- Finanzierung der laufenden Kosten zur Betreibung des Wasserspenders

- Zuschüsse zu pädagogischen Klassentrainings (Antimobbingprojekte, Deeskalations-Projekte, Selbstbehauptungskurse)

- Zuschuss für die Fahrt nach London

- Fair mobil

- Apfelpause

 

zusätzliche Anschaffungen und Förderungen:

Erste-Hilfe-Kurs Jgst. 9, Zuschuss für 77 Schülerinnen und Schüler

zwei Xylophone für die Bläserklassen und den Musikunterricht

Digitalpiano für den Musikunterricht

MP-6 Stage Bundle für den Musikunterricht

Sachbücher für eine Schülerbücherei im Fach Physik

Sitzsäcke für den Raum der Streitschlichter

Digitalkamera für die Homepage-AG und Schulveranstaltungen

 

 

 

 

Elternvertreter

Die Elternvertreter der Christian-Rohlfs-Realschule

Nach den Terminen der Klassenpflegschafts- und Schulpflegschaftssitzungen sind nun auch alle Wahlen der Elternvertreter für das Schuljahr 2022/23 abgeschlossen.

Die Elternpflegschaftsvorsitzende und ihre Stellvertreterin sind:

Vorsitzende: Herr Daniel Romberg

Stellvertreterin: Frau Jenny Krollpfeifer

-Kontakt über das Sekretariat der CRRS-

 

In der Schulkonferenz wird die Elternschaft vertreten von: Herr Romberg, Herr Eckhoff, Frau Steinkämper, Frau Bürger, Frau Steinweg und Frau Steinbicker. Im Vertretungsfall springen Frau Bause bzw. Frau Dortschack ein.

 

Schulmitwirkungsgesetz

Grundsätzliches:

Das Recht der Eltern, durch ihre Vertretung an der Gestaltung des Schulwesens mitzuwirken, hat einen hohen Stellenwert und ist in NRW in der Landesverfassung (Art 10 Absatz 2) verankert. Wie die Mitwirkung im Einzelnen abläuft, regelt das Schulgesetz NRW (SchulG) und hier vor allem der Teil über die Schulverfassung. Die Gremien, in denen die Eltern mitwirken, sind die Klassenpflegschaft, die Klassenkonferenz, die Schulpflegschaft, die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz.

Die Klassenpflegschaft:

Sie dient der Zusammenarbeit von Eltern, Lehrkräften sowie SchülerInnen. Dazu gehören Meinungsaustausch über Schulangelegenheiten, vor allem aber über Unterrichts und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Themen können sein:

- Hausaufgaben

- Leistungsüberprüfungen

- Arbeitsgemeinschaften

- Schulveranstaltungen außerhalb der Schule

- Anregungen zur Einführung von Lernmitteln

- Erziehungsschwierigkeiten

Die Klassenkonferenz:

Mitglieder sind die LehrerInnen, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal.

An den Sitzungen nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft und ab Klasse 7 die oder der Klassensprecher sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil.

Dies gilt nicht, soweit es um Leistungsbewertung einzelner Schüler geht.

Themen können sein:

- Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts

Die Schulpflegschaft:

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und die von den Jahrgangsstufen gewählten Vertreter. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreter sowie zwei vom Schülerrat gewählte SchülerInnen ab Klasse 7 mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulleiterin soll an den Sitzungen beratend teilnehmen. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Der/die Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest.

Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und bis zu drei Stellvertreter. Außerdem wählt sie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen.

Die Elternvertreter, die in die Schulkonferenz gewählt werden, sind nicht an die Weisungen der Schulpflegschaft gebunden. Es gibt kein imperatives Mandat. Gleichwohl sollten sie bei den Abstimmungen die Interessen der Eltern berücksichtigen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien.Sie ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung könne so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden. Die Schulpflegschaft kann eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Die Schulkonferenz:

Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium in der Schule. In der CRRS setzt sie sich aus je 6 Vertretern der Elternschaft, 6 Vertretern der Schülerschaft und 6 Lehrern der Lehrerkonferenz zusammen.

Die Schulkonferenz befasst sich mit grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben sind in §65SchulG geregelt. Dabei wird je nach Aufgabe der Schulkonferenz zwischen umfassenden Gestaltungsrechten, der Zustimmung zu Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers,der Verabschiedung von Grundsätzen, Vorschlägen oder Stellungnahmen unterschieden.

Entnommen aus NRW macht Schule

Stundenraster

Stunde Uhrzeit
1 07.40-08.25
2 08.30-09.15

Erste große Pause (20 Minuten)

3 09.35-10.20
4 10.25-11.10

Zweite große Pause (20 Minuten)

5 11.30-12.15
6 12.20-13.05
Mittagspause
7 13.10-13.55
8 14.00-14.45
9 14.45-15.30

Wir vor vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Angebote nach dem Unterricht an der Christian-Rohlfs-Realschule

 

Unsere Öffnungszeiten:

An Schultagen ist Wir vor vier montags bis donnerstags in der Zeit von 13:05 Uhr bis 15:30 Uhr für die Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Freitags und in den Ferienzeiten findet kein Angebot statt. Die Betreuung erfolgt durch eine pädagogische Mitarbeiterin.

 

Das leibliche Wohl der Jugendlichen:

Die Jugendlichen bekommen täglich eine warme und ausgewogene Mahlzeit inkl. Dessert und Getränken. Das Essen wird täglich frisch von einem Partyservice gekocht und geliefert. Die Verteilung der Mahlzeiten geschieht durch eine hauswirtschaftliche Mitarbeiterin.

Das gemeinsame Mittagessen findet in der Zeit zwischen 13:05 Uhr bis 13:55 Uhr statt. Der Essensbeitrag beträgt bei einem Essenstag 15,00 € monatlich, bei zwei Essenstagen 30,00 €, bei drei Essenstagen 45,00 € und bei 4 Essenstagen 60,00 €.

Die Eltern schließen mit dem Träger einen Vertrag über die Betreuung und das Mittagessen.

 

 

 

Hausaufgabenbegleitung:

Ein zentraler Baustein bei Wir vor vier ist die Beaufsichtigung der Hausaufgaben.

Für Fragen stehen den Jugendlichen zusätzlich Schülerhelferinnen und Schülerhelfer der Klasse 10 zur Verfügung.

Die Dauer der Hausaufgabenzeiten ist auf ca. 1 1/2 Stunde begrenzt, damit die Schülerinnen und Schüler auch weitere Angebote der Freizeitgestaltung wahrnehmen können.

Nicht erledigte Hausaufgaben müssen zu Hause erledigt werden (Vokabeln lernen, lesen etc.).

 

Förderung und Freizeitangebote bei der „Wir vor vier“:

Die täglichen Angebote zur Freizeitgestaltung richten sich nach den Bedürfnissen und Interessen der Jugendlichen und den Gegebenheiten vor Ort, z.B.

  • Bewegung + Spiel AG
  • Kochen und backen
  • Spielen, Kickern, Tischtennis

In der Regel gehen die Schülerinnen und Schüler um 15:30 Uhr selbständig nach Hause.

Zu anderen Zeiten können sie nur gehen, wenn uns die Erlaubnis der Eltern vorliegt.

 

Pause mit Programm

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht

12.15 Uhr - 13.05 Uhr oder

13.10 Uhr - 13.55 Uhr

Ab Februar 2009 tritt ein neuer Erlass des Lands NRW in Kraft, nach dem alle Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich I mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht spätestens nach der 6. Schulstunde eine vorgeschriebene Pause machen müssen und ein Mittagessen angeboten bekommen. Für die verpflichtenden Schülerinnen und Schüler wird diese Pause beim Nachmittagsunterricht in der 6. oder 7. Schulstunde stattfinden.

 

Dort bieten wir folgendes an:

  • Kostenpflichtiges Mittagessen / Imbiss
  • Pause mit Programm
  • (z.B. Entspannung und Spiel)
  • am Tag mit Nachmittagsunterricht
  • danach folgen 2 oder 3 Stunden Unterricht

Am Tag des Nachmittagsunterrichtes werden keine Hausaufgaben für den Folgetag aufgegeben.

 

Ihre Ansprechpartner in der Verwaltung:

Koordination: Inge Nonte

Tel.: 02921 / 3620-124

 

Sachbearbeitung: Kerstin Ufert

Tel.: 02921 / 3620-100

 

Die Mitarbeiter/-innen:

Saskia Meiberg (Diplom Pädagogin)

Hauswirtschaftliche Mitarbeiterin

Schülerhelfer/-innen

 

Sprechzeiten Saskia Lippe:

jeden Freitag, 08:30 Uhr bis 10:00 Uhr, Tel. 02921 / 3620-121

 

Diakonie Ruhr-Hellweg e.V.

Wildemannsgasse 5, 59494 Soest

 

KD-Bank, BLZ 350 601 90

Konto-Nr. 21 1481 6020

 

 

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